BW02/2401
09.01.2024
Güstrow
Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege Mecklenburg-Vorpommern
derzeit noch nicht bekannt
Mitarbeitende der öffentlichen Verwaltung, die für die öffentliche Auftragsvergabe zuständig sind.
Einzelregelungen des Vergabegesetzes M-V und ihr Verhältnis zu anderen Vergabevorschriften, speziell zu:
Rechtssichere Anwendung des Vergabegesetzes M-V, das als Landesgesetz die Praxis der öffentlichen Auftragsvergabe und die Rahmenbedingungen für mittelständische Unternehmen im Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe in M-V verbessern soll.
1 Tag
Vortrag, Diskussion
Rechtsanwalt Dr. Erik Marschner
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