BW20.1/2401
20.02. - 21.02.2024
Güstrow
Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege Mecklenburg-Vorpommern
derzeit noch nicht bekannt
Mitarbeitende der öffentlichen Verwaltung, die Grundkenntnisse zum Abschluss und der Durchführung von Verträgen mit Architekten und Ingenieuren benötigen.
Das Seminar richtet sich an Teilnehmende, welche bisher noch keine bzw. nur sehr wenig Erfahrungen im Umgang mit der HOAI haben. Für Interessenten, welche bereits Erfahrungen im Umgang und Abrechnung nach HOAI haben, empfehlen wir unsere Aufbauseminare.
Der Hauptinhalt der HOAI 2013 wird erläutert, insbesondere:
Grundlagen des Planungsvertrages
Strukturelle Umschichtungen der Einzelregelungen, insbesondere in den Anlagen
Neuregelung zum Umbauzuschlag
Wieder Berücksichtigung der mitzuverarbeitenden Bausubstanz bei den anrechenbaren Kosten
Klarstellung zur Vergütung von Änderungsleistungen
Abnahme als Bedingung für Fälligkeit der Zahlung an Planer/-innen
Geänderte prozentuale Bewertung der Leistungsphasen
Neuregelung und Modernisierung der Grundleistungen und Besonderen Leistungen und deren Zusammenfassung in einem Leistungskatalog
Neuregelungen zu Objektlisten
Haftung für Leistungsstörungen
Neues Bauvertragsrecht
Zur Vertragsanbahnung nach den vergaberechtlichen Regelungen und zum Vertragsabschluss nach BGB unter Beachtung der Allgemeinen Vertragsbedingungen erhalten die Seminarteilnehmerinnen und -teilnehmer Hinweise.
Die Vergütungsregelungen nach HOAI 2013 und die weiteren Bestandteile der Architekten- und Ingenieurverträge werden dargestellt.
2 Tage
Vortrag, Diskussion
Rechtsanwalt Christian Schliemann
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BGB (aktuell), HOAI 2013 & 2021